Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Landsberg am Lech, Epfenhausener Straße, FR Epfenhausen in der rechten Hand gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, Foto

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat

Anhörung zur Ordnungswidrigkeit wurde durch Bußgeldstelle Polizeiinspektion Landsberg übersandt.

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