Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy gehalten wurde in Parkentin, auf der Rostocker Straße, DBR 12. Beweismittel: Lichtmessverfahren, Zeugen, Foto

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Vordruck Anhörung wurde durch Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandt.

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