Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in 71334, Waiblingen, Dinkelweg in der re. Hand gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte , Bußgeld erhöht wegen Voreintragung.

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Stadt Waiblingen erlassen.

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