Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, in 79539 Lörrach, auf der Freiburger Straße 307. Beweismittel: Zeugen. Bußgeld: 100,00 €
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Lörrach.
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