Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in 79843, Löffingen, auf Untere Hauptstraße. Beweismittel: Traffistar TS330, Foto. Bußgeld: 145,00 €, erhöht wegen Voreintragungen im Fahreignungsregister.

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald übersandt.

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