Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Mobiltelefon in Emmendingen, auf der Karl-Friedrich-Straße, Höhe Nr. 91 gehalten und auf dem Display getippt wurde.Beweismittel: Zeugen beanzeigende Beamte. Bußgeld: 100,00 €
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Stadt Emmendingen übersandt.
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