Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons in Wiebaden, auf dem Gutenbergplatz während des Führens eines Kraftfahrzeuges in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen. Bußgeld: 60,00 €

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat

Schreiben wurde durch Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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