Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Hannover, auf der Schulenburger Landstraße 67, Rtg. stadteinwärts gehalten wurde Beweismittel: Zeugen, Foto
Benutzung des Mobiltelefons wurde mit Bußgeld über 140,00 € geahndet.
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover übersandte Schreiben
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