Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem Mobiltelefon gehalten in Siegen, auf der Leimbachstraße, Corvinusstraße, Fahrtrichtung Innenstadt wurde . Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Bußgeld: 100,00 €
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Kreis Siegen-Wittgenstein übersandt.
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