Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 14.05.2016 während des Führens eines Kraftfahrzeuges, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde in 31228, Peine, OT Telgte, Saarlandring, FR Falkenberger Straße. Beweismittel: Zeugen.

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat

Bußgeldverfahren wurde durch Bußgeldstelle Landkreis Peine eröffnet.

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