Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy gehalten wurde in Kiel, Olshausenstraße, Kreuzung Westring, Weiterfahrt Westring. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde durch Bußgeldstelle Landeshauptstadt Kiel übersandt.

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