Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde in Ravensburg, auf dem Marienplatz, Höhe Nr. 8. Beweismittel: Zeugen, Bußgeld: 75,00 €

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Tateinheitlich wurde das nicht anlegen des Sicherheitsgurtes geahndet.

Verletzte Vorschriften: § 21a Abs. 1,  § 49 StVO, § 24 StVG,  100 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Stadt Ravensburg übersandt.

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