Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Sindelfingen, auf der Hans-Martin-Schleyer-Straße, indem der Höhrer aufgenommen/gehalten wurde. Beweismittel: anzeigende Beamte.

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Stadt Sindelfingen übersandt.

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