Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Nabburg, auf der A 93,  Ri. Holledau, im Abschnitt 700, bei km 2,100 festgestellt. Beweismittel: Traffistar TS330, Foto

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat, § 19 OWiG

Schreiben wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandt.

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