Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 05.04.2016 auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, km 174,739, 1. Überholspur 12 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto, Verwarnungsgeld: 20,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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