Handykontrolle Verbotswidrige Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeu im Überblick
Zur Messstelle Verbotswidrige Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges in 26556, Westerholt-Nenndorf, auf der Nordener Straße 54 mit verfolgt ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landkreis Wittmund.
- Überwachung
- Handynutzung am Steuer
- Ort
- Westerholt
- Landkreis
- Landkreis Wittmund
- Bundesland
- Niedersachsen
- Postleitzahl
- 26556
- Bußgeldstelle
- Bußgeldstelle Landkreis Wittmund
- Dokumentierte Fälle
- 1
- Stand der Angaben
- September 2026
Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende
Dokumentierte Fälle an der Handykontrolle Verbotswidrige Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeu
-
Juli 2019
Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in 26556, Westerholt-Nenndorf, auf der Nordener Straße 54 wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Bußgeldstelle Landkreis Wittmund
Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG
Bußgeld an der Handykontrolle Verbotswidrige Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeu
Wer beim Fahren ein Handy, Tablet oder Navi in die Hand nimmt, zahlt 100 Euro und bekommt einen Punkt. Das gilt auch an der roten Ampel, solange der Motor läuft.
Handy am Steuer
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| Handy oder anderes elektronisches Gerät beim Fahren aufgenommen oder gehalten | 100 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| … mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … beim Radfahren | 55 € | – | – | Einspruch prüfen |
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landkreis Wittmund. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
An der Handykontrolle Verbotswidrige Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeu geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Handykontrolle Verbotswidrige Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeu und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zur Handykontrolle Verbotswidrige Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeu
Ich wurde an der Handykontrolle Verbotswidrige Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeu geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach der Handykontrolle Verbotswidrige Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeu Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach der Handykontrolle Verbotswidrige Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeu?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zur Handykontrolle Verbotswidrige Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeu ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.