Handyverstoß in der Gemarkung Lüneburg, B4 / B 209, Abschnitt 750, Station 0,30, FR Hamburg begangen, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde. Beweismittel: Messung mit TraffiPhot S, Frontfoto
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandt.
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