Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 20.02.2016 auf der BAB 9, Schleifreisen, München – Berlin, km 187,0, Überholspur wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 128 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Das Messergebnis betrug 28 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde mittels Piezomessung und Frontfoto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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