Mit 34 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der BAB 9, Schleifreisen, München-Berlin, bei km 134.0, auf der Überholspur außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Piezomessung und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung

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