Handykontrolle Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes in Bad Brückenau, Ancenis Straße/ Buchwaldstr

Handykontrolle Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes in Bad im Überblick

Zur Messstelle Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes in Bad Brückenau, Ancenis Straße/ Buchwaldstr ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Zentrale VOWi-Stelle Straubing (Bayerisches Polizeiverwaltungsamt).

Überwachung
Handynutzung am Steuer
Ort
Bad Brückenau
Landkreis
Landkreis Bad Kissingen
Bundesland
Bayern
Bußgeldstelle
Zentrale VOWi-Stelle Straubing (Bayerisches Polizeiverwaltungsamt)
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
September 2026
Bad Brückenau

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Dokumentierte Fälle an der Handykontrolle Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes in Bad

  1. März 2020

    Verkehrsordnungswidrigkeit durch verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes in Bad Brückenau, Ancenis Straße/ Buchwaldstr. begangen, Bußgeldstelle Straubing

    Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG

Bußgeld an der Handykontrolle Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes in Bad

Wer beim Fahren ein Handy, Tablet oder Navi in die Hand nimmt, zahlt 100 Euro und bekommt einen Punkt. Das gilt auch an der roten Ampel, solange der Motor läuft.

Handy am Steuer

Handy am Steuer: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Handy oder anderes elektronisches Gerät beim Fahren aufgenommen oder gehalten100 € 1 – Einspruch prüfen
… mit Gefährdung150 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… beim Radfahren55 € – – Einspruch prüfen

Bußgeldkatalog Handy am Steuer

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Zentrale VOWi-Stelle Straubing (Bayerisches Polizeiverwaltungsamt). Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

An der Handykontrolle Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes in Bad geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Handykontrolle Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes in Bad und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zur Handykontrolle Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes in Bad

Ich wurde an der Handykontrolle Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes in Bad geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach der Handykontrolle Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes in Bad Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach der Handykontrolle Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes in Bad?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Handykontrolle Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes in Bad ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

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