Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 71, Zella-Mehlis, Richtung Erfurt, bei km 128,8, Überholspur, wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 93 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgestellt. Die Piezomessung dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 13 km/h mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Schriftliche Verwarnung / Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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