Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 4, Jagdberg Richtung Dresden, bei  km 174,739,  auf der 1. Überholspur wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 91 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 11 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto. Verwarnungsgeld von 20,00 € wurde angeboten.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Zeugenfragebogen Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.

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