Rechtsschutzversicherung im Bußgeldverfahren

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung im Bußgeldverfahren. Damit entfällt das größte Hindernis für einen Einspruch: das Kostenrisiko.

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 24.09.2026

Das Wichtigste in Kürze

Übernommen werden
Anwalt, Gerichtskosten, Sachverständige, Zeugenauslagen
Nicht versichert
das Bußgeld selbst, Halt- und Parkverstöße
Bedingung
Verstoß nach Beginn des Vertrags
Eigenanteil
vereinbarte Selbstbeteiligung

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einem Blitzer?

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt im Bußgeldverfahren in der Regel die Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständige. Das Bußgeld selbst zahlt sie nicht. Voraussetzung ist, dass der Verstoß nach Beginn des Vertrags liegt. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung tragen Sie selbst.

Wie läuft die Deckungsanfrage?

Vor dem Tätigwerden fragt die Kanzlei bei der Versicherung an, ob sie die Kosten übernimmt. Dafür braucht sie Ihre Versicherungsnummer und das Schreiben der Behörde. Die Anfrage kostet Sie nichts.

Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten

Mit Rechtsschutzversicherung fällt das größte Hindernis für eine anwaltliche Prüfung weg. Die Blitzerkanzlei fragt für Sie bei der Versicherung an, ob sie die Kosten übernimmt. Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.

Wer ist versichert?

Je nach Vertrag ist die Person versichert, das Fahrzeug oder beides. Bei Familien- und Firmenverträgen lohnt der Blick in die Police. Über den Arbeitgeber versicherte Dienstwagenfahrer sind häufig mitversichert.

Lohnt sich ein Einspruch mit Rechtsschutzversicherung immer?

Mit Versicherung fällt das Kostenrisiko weitgehend weg. Ob ein Einspruch Aussicht hat, hängt aber weiterhin von der Akte ab. Die Blitzerkanzlei prüft das kostenlos und fragt bei der Versicherung an, bevor sie tätig wird.

Muss ich die Versicherung selbst informieren?

Das übernimmt in der Regel die Kanzlei. Sie stellt die Deckungsanfrage mit der Versicherungsnummer und dem Schreiben der Behörde. Wichtig ist nur, dass Sie der Kanzlei die Versicherung nennen. Die Deckungsanfrage kostet Sie nichts.

Häufige Fragen

Gibt es eine Wartezeit?

Für Bußgeldsachen sehen viele Tarife keine Wartezeit vor. Entscheidend ist, dass der Verstoß nach Vertragsbeginn liegt.

Steigt mein Beitrag, wenn ich die Versicherung nutze?

Das regelt der Vertrag. Nach mehreren Schadenfällen können Versicherer kündigen.

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Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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