Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy gehalten wurde in 16816 Neuruppin, auf der Junckerstraße 3-5a, MP 193 Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Frontfoto

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Vordruck Anhörung wurde durch Bußgeldstelle Landkreis Ostprignitz-Ruppin übersandt.

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