Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy  in Erkelenz, auf der Lauerstraße, Fahrtrichtung Wassenberg gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte. Bußgeld: 130,00 € erhöht wegen Voreintragung

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bußgeldstelle Kreis Heinsberg erließ Bußgeldbescheid

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