Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 41,812, Erkelenz, Lindchesweg, Höhe Nr. 49, Rtg. L 19 um 26 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 56 km/h. Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Heinsberg übersandte Vordruck Anhörung

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