Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in der rechten Hand an re. Ohr gehalten wurde in Ilsede-Groß Lafferde, auf der Bierstraße, Höhe Haus-Nr. 112, FR Bettmar. Beweismittel: Speedophot RADAR, Foto

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Anhörung wurde durch Bußgeldstelle Landkreis Peine übersandt.

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