Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in 12109, Berlin, Mariendorfer Damm 34 gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte. Bußgeld: 160,00 €.

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 246.1 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV, § 17 OWiG

Bußgeldbescheid wurde durch erlassen.

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