Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons in Gummerbach, La-Roche-sur-Yon-Straße am 16.03.2016 während des Führens eines Kraftfahrzeuges, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmender Beamter. Bußgeld: 85,00 €

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat

Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis übersandt.

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