Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiehl, auf der B 256, zw. Abfahrt BAB 4 u. Gummersbach, Fahrtrichtung Gummersbach die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 130 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 60 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,Messung mit TraffiStar S 350

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis übersandt.

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