Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons  während des Führens eines Kraftfahrzeuges in München, auf dem Schatzbogen, Höhe 56, FR Süden Beweismittel: Zeugen

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Köln übersandt.

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