Handykontrolle Verbotswidriger Benutzung eines Handys in Ludwigsburg, auf der Bottwartalstr. Ecke Steinkopfstr

Handykontrolle Verbotswidriger Benutzung eines Handys in Ludwigsburg im Überblick

Zur Messstelle Verbotswidriger Benutzung eines Handys in Ludwigsburg, auf der Bottwartalstr. Ecke Steinkopfstr ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Stadt Ludwigsburg.

Überwachung
Handynutzung am Steuer
Ort
Ludwigsburg
Landkreis
Landkreis Ludwigsburg
Bundesland
Baden-Württemberg
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Stadt Ludwigsburg
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
September 2026
Ludwigsburg

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Dokumentierte Fälle an der Handykontrolle Verbotswidriger Benutzung eines Handys in Ludwigsburg

  1. Dezember 2018

    Bußgeldbescheid wegen verbotswidriger Benutzung eines Handys in Ludwigsburg, auf der Bottwartalstr. Ecke Steinkopfstr. erlassen, Bußgeldstelle Stadt Ludwigsburg

    Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG

Bußgeld an der Handykontrolle Verbotswidriger Benutzung eines Handys in Ludwigsburg

Wer beim Fahren ein Handy, Tablet oder Navi in die Hand nimmt, zahlt 100 Euro und bekommt einen Punkt. Das gilt auch an der roten Ampel, solange der Motor läuft.

Handy am Steuer

Handy am Steuer: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Handy oder anderes elektronisches Gerät beim Fahren aufgenommen oder gehalten100 € 1 – Einspruch prüfen
… mit Gefährdung150 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… beim Radfahren55 € – – Einspruch prüfen

Bußgeldkatalog Handy am Steuer

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Stadt Ludwigsburg. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

An der Handykontrolle Verbotswidriger Benutzung eines Handys in Ludwigsburg geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Handykontrolle Verbotswidriger Benutzung eines Handys in Ludwigsburg und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zur Handykontrolle Verbotswidriger Benutzung eines Handys in Ludwigsburg

Ich wurde an der Handykontrolle Verbotswidriger Benutzung eines Handys in Ludwigsburg geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach der Handykontrolle Verbotswidriger Benutzung eines Handys in Ludwigsburg Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach der Handykontrolle Verbotswidriger Benutzung eines Handys in Ludwigsburg?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Handykontrolle Verbotswidriger Benutzung eines Handys in Ludwigsburg ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

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