Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 10.01.2016  in 71638 Ludwigsburg, auf der Stuttgarter Straße 22 mit 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Gemessen wurden mit Lasergerät  PoliScan Speed F1 63 km/h. Beweismittel; Messprotokoll, Foto. Verwarnung mit Verwarnungsgeld von 25,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Ludwigsburg

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