Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Stuttgart-Ost,auf der Frauenkopfstraße 50, Richtung Degerloch festgestellt. Beweismittel: Messung mit Speedophot mobil, Foto
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Zeugenfragebogen wurde durch Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart übersandt.
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