Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 26.04.2016 während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Wabern, auf der B 253, Höhe Abfahrt Uttershausen, indem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde. Beweismittel: Sensormessung und Foto.

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular: Anhörung im Bußgeldverfahren.

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