Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde in Werder, (Havel), OT Glindow, L 90, auf der DR.-Külz-Straße, Ri. B 1. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 mit Foto

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Landkreis Potsdam-Mittelmark übersandt.

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