Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 17.03.2016 während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Kiel, auf der B 76, Höhe Dorfstraße 2 , indem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde Beweismittel: PoliScan Speed, Foto.

§ 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat

Dabei kam es zur Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 15 km/h bei zulässigen 70 km/h, Die Messung mit Lasergerät ergab 85 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Kiel übersandt.

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