Steckbrief: Lichtschrankenmessung
- Messverfahren
- Lichtschranken quer über die Fahrbahn
- Toleranzabzug
- bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %
- Eichung
- vorgeschrieben, in der Regel bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig
- In unserer Datenbank
- 527 Messstellen, 1.228 dokumentierte Fälle
So funktioniert die Lichtschrankenmessung
Das Fahrzeug unterbricht nacheinander mehrere Lichtschranken; aus der Zeit dazwischen ergibt sich die Geschwindigkeit.
Ablauf einer Messung
- Aufbau der Lichtschranken parallel zueinander.
- Messung beim Durchfahren.
- Foto bei Überschreitung.
Typische Fehlerquellen bei der Lichtschrankenmessung
Die meisten Blitzer gelten vor Gericht als „standardisiertes Messverfahren“: Ist das Gerät zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung von geschultem Personal bedient worden, gehen Gerichte grundsätzlich davon aus, dass das Ergebnis stimmt. Wer die Messung angreifen will, muss deshalb konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vortragen – und die finden sich meist erst in der Bußgeldakte und in den Messdaten.
- Ausrichtung
- Die Lichtschranken müssen parallel zueinander und zur Fahrbahn stehen.
- Störungen
- Andere Fahrzeuge oder Gegenstände können die Lichtschranken unterbrechen.
Ob einer dieser Punkte im Einzelfall zutrifft, zeigt erst die Bußgeldakte mit den Messdaten. Sie fordert ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und lässt sie bei Bedarf von einem Sachverständigen auswerten.
Toleranzabzug bei der Lichtschrankenmessung
Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.
| Messung | Nach Toleranzabzug | Vorgeworfen |
|---|---|---|
| 68 km/h gemessen, innerorts 50 km/h erlaubt | 68 − 3 = 65 km/h | 15 km/h zu schnell |
| 137 km/h gemessen, 100 km/h erlaubt | 3 % von 137 = 4,11 → 5 km/h Abzug, also 132 km/h | 32 km/h zu schnell |
Eichung und Zulassung
Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.
Wichtige Gerichtsentscheidungen
- BGH, 19.08.1993 – 4 StR 627/92: Grundlage des „standardisierten Messverfahrens“: Bei amtlich zugelassenen Geräten, die geeicht sind und nach Gebrauchsanweisung bedient werden, dürfen Gerichte grundsätzlich vom Messergebnis ausgehen. Zweifel müssen sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen.
- BVerfG, 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18: Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Informationen, die nicht in der Bußgeldakte stehen, aber für die Prüfung der Messung wichtig sein können – etwa Rohmessdaten, Wartungs- und Reparaturnachweise.
Was ein Fachanwalt in der Bußgeldakte prüft
Die folgenden Punkte sind keine Anleitung zur Selbstprüfung. Sie zeigen, worauf es ankommt. Die vollständige Akte mit den Messdaten bekommt in der Praxis der Anwalt, und ihre Bewertung setzt Erfahrung mit dem Gerät und der Rechtsprechung voraus. Lassen Sie Ihren Fall deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, statt selbst tätig zu werden.
- Aufbauprotokoll
- Eichschein: War das Gerät am Tattag gültig geeicht?
- Schulungsnachweis: War die messende Person für genau dieses Gerät geschult?
- Messprotokoll: Aufbau, Tests und Besonderheiten während der Messung dokumentiert?
- Messfoto und Messdaten: Ist das Fahrzeug eindeutig zugeordnet, ist die Fahrerin oder der Fahrer erkennbar?
- Beschilderung: Galt das Tempolimit an der Messstelle tatsächlich, und war es erkennbar?
Was der Anwalt anfordern kann
- Akteneinsicht
- Über eine Anwältin oder einen Anwalt lässt sich die vollständige Bußgeldakte anfordern – mit Messprotokoll, Messfoto, Eichschein und Schulungsnachweis.
- Messdaten
- Die digitalen Messdaten (Falldatei, Rohmessdaten) können herausverlangt werden, damit ein Sachverständiger die Messung nachrechnen kann.
- Lebensakte des Geräts
- Wartungen, Reparaturen und Eichungen des konkreten Geräts stehen in dessen Gerätehistorie; auch sie können angefordert werden.
- Sachverständigengutachten
- Ein technischer Sachverständiger prüft, ob die Messung nach den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung zustande gekommen ist.
Ähnliche Messgeräte
Messstellen per Lichtschrankenmessung
- Gem. Rabenkirchen, Faulück, Karschau K 113, in Höhe Haus-Nr. 29a
- Neustadt, BBA 3, km 45.550, Gem. Neustadt/Wied, FR Frankfurt/M
- Bad Schwartau, Mühlenstr. 30
- Meudt. Gem. Meudt, L 300, Höhe Mülldeponie, ca. 30 m vor Feuerwehrzufahrt FR Boden
- Reinbek, Mühlenredder 30 i. H. Schule/KiGa
- 80 Hamburg, auf der Bergedorfer Straße, ca. 300 m vor BAB 1. Dabei
- Geiselberg, Gem. Geiselberg, B 270, Abfahrt 31 (Geiselberg Kreuzung) Kaiserslautern
- Weissenfels OT Uichteritz, Markröhlitzer Straße vor Nummer 33
- Stockelsdorf, Landesstraße 332 Abschnitt 48, km 08.800 – Lichtschrankenmessung und Foto
- 30 Hamburg, Friedrichsbergerstraße, gg. 35, in Ri. Elfriede-Lohse-Wächter-Weg mit verfolgt
- Geesthacht, Elbuferstraße 39 i.H. Kanuclub
- Anhörung im in der Ostenfeld, auf der L 37, Höhe Wildwechsel, Höhe Haus-Nr. 4 erhalten
- Schutzbach, Gem. Schutzbach, L 280 Höhe hAusnummer 4, FR Betzdorf
- Bohmstedt, Hohe Luft (L273) in Höhe Nr. 4
- Gem. Kandel-Höfen, L 548, Kandel-Höfen 4, FR Winden
- Freienwill, L 23, Eckernförder Landstr. In Höhe Hausnummer 42
- Hamburg, Berner Chaussee, ggü. 43-47, i.R. Pezolddamm
- 70 Kirchen-Wehbach, Gem. Kirchen-Wehbach, auf der L 0,431, FR Niederfischbach
- Schönebeck, Stadt, Jakobstr. ggü HNR 48
- Neustadt (Wied), BAB3, KLm 48.050, Gem. Neustadt/Wied, FR Köln
- Großbarkau auf der Landstraße 49 auf der Hauptstraße
- 30 Hamburg, Bebelallee, HNR 51, beide Richtungen
- Kabelhorst auf der Landstraße 58in der Bänderstraße
- Grundhof, Lutzhöfter Straße, Höhe HNR 5a
- 70 Einleitung eines s erfolgte wegen in der Gem. Feldhorst, Burrdiek Nr. 6, L 84
- Halendorf, L57 Haus-Nr. 6
- 50 Großenwiehe, OT Schobüll, L 14, Höhe Hauptstr. 62
- Großhansdorf, Wöhrendamm 62 n Höhe Schule
- Glasholz, Landesstr. 67, km 4,2
- 50 Mit in Schönebeck (Elbe), Wilhelm-Dümling-Straße, ggü. Hnr. 7
- Hamburg, Am Moldauhafen Ecke Rampenstraße H. Lima 7 R.i. Waltershof
- Groß Barnitz, Klein Barnitzer Straße Kreisstr. 70, Abschn. 10 km 0,600
- 71540 Murrardt-Mettelbach, L1120, bei Bushaltestelle in Rtg. Fornsbach
- 72218 Wildberg, L 358, nach Abzw. Wächtersberg
- 72218 Wildberg, L358, nach Abzweig Wächtersberg
- 72458, Albstadt, B 463, OD Ebingen, FR Sigmaringen
- 74635 Kupferzelle-Rechbach auf der Bundesstraße 19 auf der Rechbacher Höhe in der Richtung Schwäbisch Hall
- Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges in 75387 Neubulach-Altbulach, auf der Waldecker Strr. Höhe Friedhofsparkplatz
- 78669 Wellendingen, L 434, Frittinger Straße, FR Frittlingen
- 40 Süderfahrenstedt, L 22, OT Wellspang, in Höhe Op de Schanz 8. Dabei
- Treia, Treenestraße B 201, Höhe Hausnr 89
- 50 Hamburg, auf der Hogenwischwer Straße Höhe Hs.-Nr. 89, FF Francop
- Ralingen, Gem. Ralingen, B418 Sauertalstraße, höhe Hasunr. 9, Fr trier
- 50 Reinbek, OT Büchsenschinken, auf der Landstraße 94
- 60 Hamburg, Wilhelmsburger Reichstraße, Lichtmast 94
- Harmsdorf auf der L258 in Höhe Haus-Nr. 96
- Itzehoe, Pünsterorfer Str. 98
- Frankentahl, L 523, Gem. Frankentahl, Abfahrt zur A6, FR FFM/MA, FR Frankenthal
- Mainz, B40, Gem Mainz, Höhe Auffahrt A60, Fr Mainz
- Heidesheim, Gem. Heidesheim, L422, Höhe Auffahrt A 60, FR Heidsheim