In Reinbek, OT Büchsenschinken, auf der Landstraße 94 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 13 km/h überschritten. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 63 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Verwarnungsgeld: 25,00 €

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Verwarnung/Anhörung

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