Überholkontrolle AB 9 / Schleifreisen München – Berlin, km 187.0, Überholspur

Überholkontrolle AB 9 / Schleifreisen München – Berlin im Überblick

Zur Messstelle AB 9 / Schleifreisen München – Berlin, km 187.0, Überholspur ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert.

Überwachung
Überholverbot
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
September 2026

Dokumentierte Fälle an der Überholkontrolle AB 9 / Schleifreisen München – Berlin

  1. Oktober 2021

    AB 9 / Schleifreisen München – Berlin, km 187.0, Überholspur

An der Überholkontrolle AB 9 / Schleifreisen München – Berlin geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Überholkontrolle AB 9 / Schleifreisen München – Berlin und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zur Überholkontrolle AB 9 / Schleifreisen München – Berlin

Ich wurde an der Überholkontrolle AB 9 / Schleifreisen München – Berlin geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach der Überholkontrolle AB 9 / Schleifreisen München – Berlin Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach der Überholkontrolle AB 9 / Schleifreisen München – Berlin?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Überholkontrolle AB 9 / Schleifreisen München – Berlin ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

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