Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in 69469, Weinheim, Mannheimer Straße gehalten wurde. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1, Foto

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat

Zeugenfragebogen wurde durch Bußgeldstelle Stadt Weinheim übersandt.

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