Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in 69469, Gem. Weinheim, B 38, Mannheimer Straße, Rtg. Viernheim um 16 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 86 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Weinheim übersandte Verwarnung / Anhörung
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