Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Weinheim, auf der Lützelsachsener Straße um 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Messgerät Multanova Radar mit Foto 46 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bußgeldstelle Stadt Weinheim übersandte Anhörung

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”