Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons, während des Führens eines Kraftfahrzeuges, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde in 14057, Berlin, auf dem Kaiserdamm, Höhe Sophie-Charlotten-Straße. Beweismittel: Zeugen, aufnehmender Beamter, Bußgeld: 150,00 € erhöht wegen Voreintragungen.

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin erlassen.

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