Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde in 12555, Berlin, Lindenstraße / Bahnhofstraße. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte, Bußgeld 135,00 € erhöht wegen Voreintragungen.

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin erlassen..

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