Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 117 gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Bußgeld: 100,00 €.

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid  wurde durch Bußgeldstelle Frankfurt am Main erlassen.

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