Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges auf der L 163, Düshorn, Ri. Beetenbrück, Abschnitt 10, km 2,390 mit verfolgt

Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges auf der L 1 im Überblick

An der Messstelle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges auf der L 163, Düshorn, Ri. Beetenbrück, Abschnitt 10, km 2,390 mit verfolgt sind bei der Blitzerkanzlei seit 2021 2 Fälle dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät Leivtec XV3. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Heidekreis.

Überwachung
Handynutzung am Steuer
Messgeräte
Leivtec XV3, Lasermessung (Gerät nicht benannt)
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Heidekreis
Dokumentierte Fälle
2 (seit 2021)
Stand der Angaben
September 2026

Typische Prüfpunkte

  • Erkenntnisse der PTB: Bei Untersuchungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt traten um den Jahreswechsel 2020/2021 unter bestimmten Bedingungen Messwertabweichungen auf; viele Bundesländer setzten den Einsatz daraufhin aus. Wie mit Messungen dieses Geräts umzugehen ist, beurteilen Gerichte unterschiedlich.
  • Zuordnung im Video: Das gemessene Fahrzeug muss im Video eindeutig zu erkennen sein.
  • Aufbau: Aufstellung und Ausrichtung des Stativs müssen der Gebrauchsanweisung entsprechen.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle an der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges auf der L 1

  1. April 2021

    Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges auf der L 163, Düshorn, Ri. Beetenbrück, Abschnitt 10, km 2,390 wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Bußgeldstelle Heidekreis

    Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG

    Lasermessung (Gerät nicht benannt)

  2. Februar 2021

    Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges auf der L 163, Ortseingang/-ausgang Düshorn, Ri. Beetenbrück, Abschnitt 10, km 2,390 festgestellt, Bußgeldstelle Heidekreis

    Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG

    Leivtec XV3

Bußgeld an der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges auf der L 1

Wer beim Fahren ein Handy, Tablet oder Navi in die Hand nimmt, zahlt 100 Euro und bekommt einen Punkt. Das gilt auch an der roten Ampel, solange der Motor läuft.

Handy am Steuer

Handy am Steuer: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Handy oder anderes elektronisches Gerät beim Fahren aufgenommen oder gehalten100 € 1 – Einspruch prüfen
… mit Gefährdung150 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… beim Radfahren55 € – – Einspruch prüfen

Bußgeldkatalog Handy am Steuer

Messtechnik an der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges auf der L 1

Leivtec XV3

An der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges auf der L 1 misst ein Leivtec XV3 (Messprinzip: Laser (Infrarot)). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Erkenntnisse der PTB: Bei Untersuchungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt traten um den Jahreswechsel 2020/2021 unter bestimmten Bedingungen Messwertabweichungen auf; viele Bundesländer setzten den Einsatz daraufhin aus. Wie mit Messungen dieses Geräts umzugehen ist, beurteilen Gerichte unterschiedlich.
  • Zuordnung im Video: Das gemessene Fahrzeug muss im Video eindeutig zu erkennen sein.
  • Aufbau: Aufstellung und Ausrichtung des Stativs müssen der Gebrauchsanweisung entsprechen.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Leivtec XV3

Lasermessung (Gerät nicht benannt)

An der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges auf der L 1 wird per Lasermessung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.

  • Zuordnung: Das gemessene Fahrzeug muss eindeutig zugeordnet sein, besonders bei dichtem Verkehr.
  • Gerätetests und Aufbau: Vorgeschriebene Tests und Aufbau nach Gebrauchsanweisung.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Lasermessung

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Heidekreis. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

An der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges auf der L 1 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges auf der L 1 und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zur Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges auf der L 1

Ich wurde an der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges auf der L 1 geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges auf der L 1 Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges auf der L 1?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein Leivtec XV3 – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges auf der L 1 ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Weitere Messstellen derselben Bußgeldstelle

Bescheid erhalten?4,9/5 · kostenlos Einspruch prüfen