Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde in Waldagesheimer Straße, Höhe HN 12 – 14,55545, Bad Kreuznach, ST Winzenheim festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 46 km/h. Die mit Einseitensensor ES8.0 und Foto dokumentierte Übertretung betrug 16 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bad Kreuznach übersandte Formular Anhörung

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