Riegl FG21-P: Funktionsweise, Fehlerquellen und Einspruch

Das Riegl FG21-P ist ein Laser-Handmessgerät („Laserpistole“) des österreichischen Herstellers Riegl; ein Foto gibt es meist nicht.

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand September 2026

Messstellen
613
dokumentierte Fälle
668
Messprinzip
Laser-Handmessgerät
Hersteller
Riegl

Steckbrief: Riegl FG21-P

Hersteller
Riegl, Horn (Österreich)
Messverfahren
Laufzeit mehrerer Laserimpulse
Einsatz
Handgerät, vom Straßenrand oder aus dem Fahrzeug, oft mit Anhaltekontrolle
Beweismittel
Messprotokoll und Aussage der messenden Person, meist kein Foto
Toleranzabzug
bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %
Eichung
vorgeschrieben, in der Regel bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig
In unserer Datenbank
613 Messstellen, 668 dokumentierte Fälle

So misst Riegl FG21-P

Die messende Person zielt über eine Visiereinrichtung auf ein Fahrzeug. Das Gerät sendet in kurzer Folge mehrere Laserimpulse aus und bestimmt aus deren Laufzeit, wie sich die Entfernung ändert – daraus ergibt sich die Geschwindigkeit.

Ablauf einer Messung

  1. Vor Messbeginn führt die messende Person die vorgeschriebenen Gerätetests durch und trägt sie ins Messprotokoll ein.
  2. Sie zielt über die Visiereinrichtung auf ein herannahendes oder wegfahrendes Fahrzeug.
  3. Das Gerät sendet mehrere Laserimpulse und errechnet aus deren Laufzeit die Geschwindigkeit.
  4. Der Messwert wird abgelesen; häufig wird das Fahrzeug kurz danach angehalten.
  5. Messwert, Uhrzeit, Entfernung und Besonderheiten kommen ins Messprotokoll.

So erkennen Sie Riegl FG21-P

Handgerät mit Visier, ähnlich einem großen Fernglas oder einer Pistole. Die Polizei steht am Straßenrand oder auf einer Brücke, oft mit einem Anhalteposten weiter hinten.

Typische Fehlerquellen bei Riegl FG21-P

Die meisten Blitzer gelten vor Gericht als „standardisiertes Messverfahren“: Ist das Gerät zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung von geschultem Personal bedient worden, gehen Gerichte grundsätzlich davon aus, dass das Ergebnis stimmt. Wer die Messung angreifen will, muss deshalb konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vortragen – und die finden sich meist erst in der Bußgeldakte und in den Messdaten.

Gerätetests vor der Messung
Die Gebrauchsanweisung schreibt Tests vor, etwa zur Visiereinrichtung. Fehlen sie im Protokoll oder wurden sie falsch ausgeführt, ist das ein Ansatzpunkt.
Zuordnung des Fahrzeugs
Der Laserstrahl weitet sich mit der Entfernung auf. Bei dichtem Verkehr kann ein anderes Fahrzeug erfasst worden sein – besonders, wenn nebeneinander gefahren wird.
Kein Foto
Ohne Bild hängt die Zuordnung an der Beobachtung der messenden Person und an der Anhaltekontrolle. Sichtverbindung und Ablauf müssen nachvollziehbar dokumentiert sein.
Schulung
Die messende Person muss für genau dieses Gerät geschult sein.

Ob einer dieser Punkte im Einzelfall zutrifft, zeigt erst die Bußgeldakte mit den Messdaten. Sie fordert ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und lässt sie bei Bedarf von einem Sachverständigen auswerten.

Toleranzabzug bei Riegl FG21-P

Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.

Beispiele für den Toleranzabzug
MessungNach ToleranzabzugVorgeworfen
68 km/h gemessen, innerorts 50 km/h erlaubt 68 − 3 = 65 km/h 15 km/h zu schnell
137 km/h gemessen, 100 km/h erlaubt 3 % von 137 = 4,11 → 5 km/h Abzug, also 132 km/h 32 km/h zu schnell

Eigenen Fall mit dem Bußgeldrechner berechnen

Eichung und Zulassung

Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.

Wichtige Gerichtsentscheidungen

  • BGH, 30.10.1997 – 4 StR 24/97: Die Geschwindigkeitsmessung mit einem Laser-Handmessgerät ist ein standardisiertes Messverfahren (damals zum Gerät Riegl LR 90-235/P); abgezogen wird die übliche Messtoleranz.
  • BGH, 19.08.1993 – 4 StR 627/92: Grundlage des „standardisierten Messverfahrens“: Bei amtlich zugelassenen Geräten, die geeicht sind und nach Gebrauchsanweisung bedient werden, dürfen Gerichte grundsätzlich vom Messergebnis ausgehen. Zweifel müssen sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen.
  • BVerfG, 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18: Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Informationen, die nicht in der Bußgeldakte stehen, aber für die Prüfung der Messung wichtig sein können – etwa Rohmessdaten, Wartungs- und Reparaturnachweise.

Was ein Fachanwalt in der Bußgeldakte prüft

Die folgenden Punkte sind keine Anleitung zur Selbstprüfung. Sie zeigen, worauf es ankommt. Die vollständige Akte mit den Messdaten bekommt in der Praxis der Anwalt, und ihre Bewertung setzt Erfahrung mit dem Gerät und der Rechtsprechung voraus. Lassen Sie Ihren Fall deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, statt selbst tätig zu werden.

  • Protokoll der Gerätetests vor Messbeginn
  • Messentfernung und Verkehrslage laut Protokoll
  • Eichschein: War das Gerät am Tattag gültig geeicht?
  • Schulungsnachweis: War die messende Person für genau dieses Gerät geschult?
  • Messprotokoll: Aufbau, Tests und Besonderheiten während der Messung dokumentiert?
  • Messfoto und Messdaten: Ist das Fahrzeug eindeutig zugeordnet, ist die Fahrerin oder der Fahrer erkennbar?
  • Beschilderung: Galt das Tempolimit an der Messstelle tatsächlich, und war es erkennbar?

Was der Anwalt anfordern kann

Akteneinsicht
Über eine Anwältin oder einen Anwalt lässt sich die vollständige Bußgeldakte anfordern – mit Messprotokoll, Messfoto, Eichschein und Schulungsnachweis.
Messdaten
Die digitalen Messdaten (Falldatei, Rohmessdaten) können herausverlangt werden, damit ein Sachverständiger die Messung nachrechnen kann.
Lebensakte des Geräts
Wartungen, Reparaturen und Eichungen des konkreten Geräts stehen in dessen Gerätehistorie; auch sie können angefordert werden.
Sachverständigengutachten
Ein technischer Sachverständiger prüft, ob die Messung nach den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung zustande gekommen ist.

Ähnliche Messgeräte

Messstellen mit Riegl FG21-P

Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Bescheid erhalten?4,9/5 · kostenlos Einspruch prüfen