Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74909, Meckesheim, auf der B 45, Einmündung Leopoldstraße die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 35 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Lasermessung mit RIEGL FG21-P ergab 105 km/h. Bußgeld: 120,00 €.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis.

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”.